Regelungen des Jugendschutzes und der Filmfreigabe erklärt
In Deutschland werden Filme für Kinos und andere Verwendungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) altersgerecht eingestuft. Die Altersfreigabe gibt an, ab welchem Alter ein Film für eine bestimmte Zielgruppe geeignet ist. Es gibt folgende FSK-Alterskategorien:
FSK 0: Freigegeben ohne Altersbeschränkung Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. | |
FSK 6: Freigegeben ab 6 Jahren | |
FSK 12: Freigegeben ab 12 Jahren Ausnahmen: Parental Guidance (PG): Filme ab 12 Jahren sind in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person* für Kinder ab 6 Jahren erlaubt | |
FSK 16: Freigegeben ab 16 Jahren Bei Filmen ab 16 Jahren, spielt die Begleitung von Erziehungsberechtigten keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Alter durch Nachweis des Personalausweises. | |
FSK 18: Freigegeben ab 18 Jahren – keine Jugendfreigabe. Bei Filmen ab 18 Jahren, spielt die Begleitung von Erziehungsberechtigten keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Alter durch Nachweis des Personalausweises. |
Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc. Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel,Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc.
Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.
Die FSK überprüft die Filme auf Inhalte, die für Kinder und Jugendliche unangemessen oder schädlich sein könnten, und vergibt entsprechend eine Altersfreigabe. Diese Altersfreigaben werden in der Regel auf DVD und Blu-ray sowie im Kino angezeigt.
Die Kontrolle der Einhaltung der Altersbeschränkungen erfolgt an den Kinokassen und an der Kinokontrolle. Wir als Kino sind zur Einhaltung des Jugendschutzes gesetzlich verpflichtet.